Uneheliche Kinder sind in Europa erst mit dem wachsenden Einfluss der Kirche besonderer Gefährdung ausgesetzt worden. Die Mütter traf eine „Kirchenbuße“, d.h. sie mussten sich einer „schimpflichen Zeremonie in der Kirche vor versammelter Gemeinde unterwerfen. Seit dem wurden uneheliche Kinder immer häufiger von ihren Müttern aus sozialer Angst und Existenznot beseitigt. Die preußische Gesetzgebung sah nicht nur drakonische Strafen vor für die Verheimlichung der Schwangerschaft oder Geburt (drei Monate Zuchthausarbeit), für Abtreibung, Vernachlässigung oder Tötung des Neugeborenen (Strafe des Schwertes), sondern versuchte auch, die beiden Quellen des Kindermordes zu verstopfen. Der Schwängerer musste die Kosten der Geburt und den vollen Unterhalt des Kindes aufbringen. Um den entehrenden Strafen entgegen zu wirken, musste der Verführer, das Mädchen, soweit es auf ein Eheversprechen vertraut hatte, heiraten.
Kinder wurden auch verstümmelt zum Betteln. Ein verstümmeltes Kind erregt mehr Mitleid bei den Menschen und dies wirkte sich positiv auf das Betteln aus.